Schutz- und Hygienekonzept
Gesundheitszentrum Jod-Schwefelbad GmbH
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Markus Pelzer
Tel. / E-Mail: +49 8022 86080
- Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
- Es besteht zu jeder Zeit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung FFP2-standard aller Personen im gesamten Haus.
- Personen, die über keine Mund-Nasen-Bedeckung verfügen, werden Schutzmasken zur Verfügung gestellt.
- Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt anderweitig abgeklärt, z.B. Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände fern.
- Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren an.
- Alle behandelten Personen werden mit Namen und Telefonnummer erfasst.
- Patienten werden in Einzelkabinen behandelt
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
- Piktogramme sowie Führungssysteme weisen auf ein Einbahnstraßensystem im und vor dem Haus hin.
- Piktogramme weisen auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m eventuell wartender Gäste hin.
- Hinweisschilder weisen auf die maximal erlaubte Anzahl der Gäste in den einzelnen Bereichen hin.
- Sitzgelegenheiten für wartende Gäste sind mit Mindestabstand angelegt
- Anwendungen nach Terminvergabe um die Anzahl der Gäste im Haus so gering wie möglich zu halten.
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- FFP2 Masken werden allen Mitarbeitern/-innen zur Verfügung gestellt.
- Es gilt Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Bereich des Hauses. Ausgenommen sind Personen gegen Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Personen, die kein ärztliches Attest zur Befreiung der Maskenpflicht vorweisen können, werden mit Hinweis auf das Hausrecht freundlich des Hauses verwiesen.
- Plexiglasschutzwände am Empfang.
3. Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen
- Kunden/Patienten mit Krankheitssymptomen (z. Bsp. Husten, Fieber o.ä.) werden nur gegen Vorlage eines amtlichen, negativen Nachweises von SARS-CoV-2, der nicht älter als 24h sein darf, behandelt. Sollte der/die Kunde/-in bzw. Patient/-in dem nicht nachkommen, wird das Hausrecht in Anspruch genommen und der/die Kunde/-in bzw. Patient/-in freundlich des Hauses verwiesen.
- Verhalten bei Mitarbeitern mit Krankheitssymptomen:
- Mitarbeiter/innen, die den Verdacht haben, sich mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben, oder Krankheitssymptome haben, sollen sich telefonisch mit ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt in Verbindung setzen. Weitere Anweisungen vom Arzt sind zu beachten. Der Vorgesetzte ist umgehend zu informieren.
- Sollten im Laufe eines Arbeitstages Symptome auftreten, ist sofort Rücksprache mit dem Vorgesetzten zu halten.
- Mitarbeiter/innen, die Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen oder einen Arzt kontaktieren desweitern ist der Vorgesetzte umgehend zu informieren.
- Mitarbeiter/innen, bei denen eine COVID-19-Erkrankung diagnostiziert wird, wird eine häusliche Isolierung angeordnet. Die Maßnahme endet nicht automatisch, sondern erst, wenn sie durch die zuständige Behörde wieder aufgehoben wird.
Ein Arbeitsantritt ist nur bei entsprechendem labordiagnostischem negativem Nachweis von SARS-CoV-2 oder mit der offiziellen Aufhebung der häuslichen Isolierung durch die zuständige Behörde möglich.
4. Handhygiene
- Aufstellen von Desinfektionsspender mit Hinweisschildern im Empfangs- sowie Wartebereichen.
- Hinweisschilder in den Toiletten die Hände gründlich zu waschen.
- Alle Mitarbeiter/-innen werden extra darauf hingewiesen sich regelmäßig die Hände zu waschen und desinfizieren.
- Die Therapeuten/-innen werden zusätzlich darauf hingewiesen sich nach jeder Behandlung / nach jedem direkten Kontakt mit Patienten die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs
- Patienten/-innen betreten und verlassen das Gebäude in Einbahnstraßenrichtung über den Haupteingang.
- Termine nur mit gültiger medizinischer Verordnung während der amtlichen Lockdown-Anordnung
- Gäste werden von den Therapeuten an der Rezeption (Wartebereich) abgeholt und in die Behandlungsräume geführt.
- Hinweisschilder bzgl. Abstandsregelungen, Maskenpflicht, Höchstanzahl der Gäste in den jeweiligen Bereichen.
- Badekabinen werden nach jeder Benutzung mind. 10 Minuten bei komplett geöffnetem Fenster gelüftet
- Es werden keine Inhalationen, Aerosol Augenbäder und Iontophorese Augenbäder abgegeben.
- Therapieliegen, Türklinken, Handläufe, Toiletten werden regelmäßig und nach ersichtlichem Gebrauch gereinigt und desinfiziert. Gebrauchsgegenstände wie z.B. Schuhlöffel und Kleiderbügel werden nach jedem Gebrauch desinfiziert. Checklisten dazu mit Uhrzeit und Unterschrift des MA werden geführt.
- EC- Gerät wird nach jedem Gebrauch desinfiziert.
- Es stehen desinfizierte Schreibstifte für die Patienten zum Unterschreiben der Rezepte zur Verfügung.
- Es wird auf die höchstzulässige Personenzahl in den Bereichen geachtet.
(1 Person pro 20qm).
- Empfang - 5 Personen
- Atrium A & B Flur – 2 Personen
- Atrium D & E Flur – 1 Person
- Meetingraum – 2 Personen
- Aufenthaltsraum – 1 Person
- Umkleide Damen/Herren – jeweils 1 Person
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7. Arbeitsplatzgestaltung
- Nur notwendiger Personaleinsatz
- Mitarbeiter tragen Masken und halten auch untereinander den Mindestabstand ein.
- Regelmäßige Stoßlüftung mindestens 5 Minuten alle 60 Minuten, im Meetingraum bei Belegung alle 20 Minuten. Eine Querlüftung ist zu bevorzugen.
- Arbeitsmittel sind personenbezogen zu verwenden
- Regelmäßige Reinigung / Desinfektion bei wechselnder Nutzung (z.B. PC-Tastatur, Telefon…)
8. Dienstreisen und Meetings
- Schulungen werden soweit möglich durch Videoschulungen ersetzt.
- Meetings mit Präsenz werden nur unter Einhaltung der Hygienebestimmungen durchgeführt.
Online-Meetings sind zu präferieren. - Ein Hinweisschild an der Tür zum Meetingraum regelt die maximal erlaubte Anzahl der Personen und die Einhaltung des Mindestabstands.
- Regelmäßige Stoßlüftung mindestens 3 Minuten alle 20 Minuten im Meetingraum. Eine Querlüftung ist zu bevorzugen.
- Hinweisschild zum regelmäßigen Lüften des Meetingraums.
- Dringend nötige Besprechungen, die die Maximalbelegung des Meetingraums übersteigen, werden unter Einhaltung der Maximalbelegung sowie des Mindestabstands im Empfangsbereich abgehalten.
9. Arbeitszeit- und Pausengestaltung
- Die Schichten und Behandlungsräume sind so zu planen, dass es zu so wenigen Überschneidungen der Mitarbeiter wie nur möglich kommt.
- Im Pausenraum darf sich max. 1 Person aufhalten. Hinweisschild befindet sich an der Tür.
- Die Pausen sind so zu planen, dass es zu so weinigen Überschneidungen wie möglich kommt.
10. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
- Ein Besuch im Haus muss nach Möglichkeit vorher angemeldet werden.
- Betriebsfremde Besucher/-innen müssen
- sich am Empfang registrieren
- eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- die Hände desinfizieren
- dürfen sich nicht allein im Haus bewegen.
11. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
- Punkt 5 und Punkt 8
- Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
- Den Mitarbeiter/-innen wurde das Schutzkonzept ausführlich erklärt.
- Die Mitarbeiter/-innen wurden darauf hingewiesen unverzüglich den Hygienebeauftragen auf mögliche Lücken im Schutzkonzept hinzuweisen und um Abschaffung zu bitten.
- Jeder aktive Mitarbeiter erhält das Hygienekonzept in Kopie und versichert durch seine Unterschrift die Kenntnisnahme und Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen.
- Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
- Es wird auf die Wichtigkeit der Maßnahmen wiederholt und deutlich hingewiesen.
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Ort, Datum, Unterschrift – Inhaber/-in, Geschäftsführer/-in
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Ort, Datum, Infektions- und Hygieneschutzbeauftragter
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Ort, Datum, Unterschrift – Mitarbeiter/-in